MEDIENINHABER

 

FUNEVENT in der SPEEDWORLD
Johann E. Brodtrager Veranstaltung GmbH

Boltzmanngasse 28
A - 1090 Wien

GESCHÄFTSFÜHRER :          Johann E. Brodtrager
Mobil: 0043 / 699 / 133 8 3333
Mail: office@funevent.at                web: www.funevent.at

UID: ATU56623746

Gerichtstand: Wien

Bankverbindung:

Volksbank Ost RGMBH

Bankleitzahl:  43610

Kontonummer: 32371790000

IBAN: AT84 4361 0323 7179 0000

BIC:   VOSTAT2102W

 

alle Rechte vorbehalten!

 

Copyright

Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken, Filme und andere auf den Internetseiten veröffentlichte Informationen unterliegen, sofern nicht anders gekennzeichnet, dem Copyright/Urheberrecht der Fa. Funevent - Johann E. Brodtrager Veranstaltung GmbH. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, Sendung und Wiedergabe- bzw. Weitergabe der Inhalte für gewerbliche Zwecke ist ohne schriftliche Genehmigung der Fa. Funevent - Johann E. Brodtrager Veranstaltung GmbH ausdrücklich untersagt.

Die Fa. Funevent - Johann E. Brodtrager Veranstaltung GmbH  übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte fremder bzw. verknüpfter Seiten.

 


IMPRESSUM


AGB´s

 

1.1             Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. FUNEVENT Johann E. Brodtrager Veranstaltung GmbH, im Folgenden kurz "Unternehmen“ genannt, und deren Kunden.
Offerte von Kunden, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, werden von uns nicht angenommen. Im Zweifel gelten jedenfalls  diese allgemeinen Geschäftsbedingungen den mit den Kunden abgeschlossenen Verträgen als zugrunde gelegt.
Vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) müssen in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.
Dies gilt jedoch nicht für Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes    (§ 10 Punkt 3 KSchG).

g
1.2.           Verbindlichkeiten AGB
Wenn auch nach dem KSchG Zusagen unserer Mitarbeiter bindend sein können, machen wir Sie im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam, dass es unseren Mitarbeitern verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.

 

1.3            Rücktrittsrecht

Liegt ein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG vor, so gilt gemäß § 3 Abs. 1 KSchG Folgendes:
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumlichkeiten, noch bei einem von diesen dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag zurücktreten.
Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Verbraucher, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmens sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen.
Wurde der Verbraucher im Sinne des KSchG nicht schriftlich über sein Rücktrittsrecht informiert, so erlischt das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach der vollständigen Vertragserfüllung durch  beide Vertragspartner. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.  

 

1.4              Rücktrittsrecht auf Grund Witterung

Zwischen den Vertragsparteien wird vereinbart, dass dem Kunden, sollte aufgrund der Witterungsverhältnisse die Abhaltung des Events nicht möglich sein, ein Rücktrittsrecht zusteht, dies muss 3 Tage vor der Veranstaltung von beiden Vertragspartnern schriftlich vereinbart werden.

Wir behalten vor, aus wichtigem, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarem Grund, Veranstaltungen zum vereinbarten Termin abzusagen und in Abstimmung mit Ihnen auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen.

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, z.b. witterungsbedingte Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Streik, etc.erheblich erschweret, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie , als auch wir die Veranstaltung  absagen oder vorzeitig beenden.

 

2.1             Offerte
Offerte von Seiten des Unternehmens sind unverbindlich. Erst durch Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung wird das aktuelle Angebot verbindlich. Ein Vertrag kommt mit Annahme des Offerts durch den Kunden zustande. Einvernehmliche und offen vereinbarte  Teile dieses Auftrages sind durch Auftragsbestätigungen festzulegen.   

 

2.2            Kostenerhöhungen
Das Unternehmen sichert den Kunden einen Fixpreis je angemeldeten Teilnehmer zu. Der Kunde ist verpflichtet - unabhängig von der Anzahl der tatsächlich erschienen Teilnehmer die in der Anmeldung ausgewiesene  Summe - ohne Gewährung eines Abzuges - zu bezahlen.

     

2.3.            Gesamtheit des Leistungsumfanges

Die Annahme eines vom Unternehmen erstellten Offerts ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform.

 

3.1.            Haftungsbeschränkung

Der Unternehmer haftet ausschließlich für sein und das ihm zurechenbare vorsätzliche Verhalten seiner Mitarbeiter und Organe. Darüber hinaus wird die Haftung für ideelle Schäden, entgangenen Gewinn sowie Drittschäden gänzlich ausgeschlossen.

 

3.2.            Haftpflichtversicherung

Dem Kunden bzw. den Teilnehmern des Events steht die Möglichkeit offen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, durch welche auch Schäden aus grob fahrlässigen Handlungen des Unternehmers und dessen Mitarbeiter gedeckt sind.

Der Unternehmer behalten das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht eines Restalkoholwertes gegeben ist oder der unter Drogen steht, von den praktischen Übungen auszuschließen.

 

4.1.            Aufrechnung von Gegenforderungen

Der Kunde kann eigene Forderungen gegen Zahlungen an unser Unternehmen nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang zur Verbindlichkeit des Kunden steht, von uns anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde oder im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit.

 

5.1.            Stornogebühren

Nur mit eingelangen der Auftragsbestätigung beim Unternehmen, kann der Termin für den Event freigehalten werden. Aufgrund der großen Nachfrage, weisen wir darauf hin, dass Sie die Terminreservierung des Events bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenlos stornieren können. Bei Stornierung bis 48 Stunden vor der Veranstaltung kommen 50% der Kosten zur Verrechnung. Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung kommt der volle Preis in Rechnung. (Bei Regen - Ersatztermin)

Alle rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktritte sind nach §3 KSchG, alle Spesen nach Maßgabe von §4 KSchG vom Kunden zu bezahlen.

 

6.1.            Erfüllungsort

Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist und sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG handelt, ist der Erfüllungsort der Sitz des Unternehmens.

 

7.1.            Gericht

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird der Gerichtsstand des zuständigen Gerichts für den Hauptsitz des Unternehmens, das ist Wien, vereinbart.

Für das Verbrauchergeschäft gilt gemäß §14 Abs.1 KSchG:

Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs.2 und 104 Abs.1 JN nur die Zuständigkeit eines Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

 

8.1.            Datenschutz

Beabsichtigt das Unternehmen die Speicherung aller oder einzelner im Bestellschein ausgeführter Daten zum Zwecke der betriebseigenen automationsunterstützten Verarbeitung, so verpflichtet er sich hiermit, Übermittlungen nur aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen bzw. für den Geld- und Zahlungsverkehr durchzuführen bzw. vorzunehmen.

 

9.1.            Gültigkeit und Auslegung der AGB 

Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit. Sollte sich herausstellen, dass eine der in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen ungültig ist, so wird diese durch eine solche gültige, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am ehesten entspricht, ersetzt.

 

10.1.           Sonstiges

Das Unternehmen ist berechtigt, von der Veranstaltung Foto / Filmmaterial aufzunehmen, dieses Material darf unentgeltlich in Werbebroschüren / Internet oder ähnlichen Publikationen verwendet werden.

 

30.01.2009